Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen mit dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder. Eine erhebliche Anzahl an Bädern ist sanierungsbedürftig oder dringend sanierungsbedürftig. Aus dem Betrieb lassen sich die für die Sanierung erforderlichen Mittel häufig nicht erwirtschaften, da der Kostendeckungsgrad bei Frei- und Hallenbädern nur bei rund 30 Prozent liegt. Um die Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus an ihren Bädern zu unterstützen, hat der Freistaat das Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF aufgelegt.
Kommunale Bäder, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Insbesondere Freibäder können so gefördert werden.
In Bayern
Der Förderzeitraum reicht zunächst von 2019 bis 2024
Gefördert durch