Auf angespannten Wohnungsmärkten wachsender Städte und Regionen bleibt der Wohnungsneubau weiterhin deutlich hinter der Nachfrage zurück. Um die anhaltende Wohnungskrise zu überwinden, müssen erheblich mehr Wohnungen gebaut und insbesondere das bezahlbare Wohnungsangebot deutlich verbessert werden. Das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400 Tsd. neue Wohnungen und davon allein 100 Tsd. Sozialwohnungen zu bauen, richtet sich vor allem an die Stadtregionen mit angespannten Wohnungsmärkten. Auf angespannten Wohnungsmärkten ist aber nicht nur eine Ausweitung des Angebotes bezahlbarer Wohnungen dringlich. Der Wohnungsbedarf aller Bevölkerungsgruppen und Haushaltstypen muss hier verstärkt in den Blick der räumlichen Planung genommen werden, denn es fehlt vielfach an den nötigen Bauflächen. Flankierend zur Innenentwicklung bedarf es daher immer noch einer Ausweitung des Wohnbaulandangebots im Außenbereich. Obwohl interkommunale Kooperation als eine wichtige Handlungsoption für die Überwindung der Wohnungskrise gilt, ist noch nicht ausreichend erforscht, wie Städte und Gemeinden ihre Zusammenarbeit gestalten können, um gemeinsam Wege aus der Wohnungsnot zu finden und umzusetzen. Hier knüpft das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) an. Gesucht werden interkommunale Kooperationsverbünde – möglichst in Stadtregionen mit angespannten Wohnungsmärkten –, die sich das Ziel gesetzt haben, durch ihre Zusammenarbeit einen Beitrag zur Bewältigung der Wohnungskrise zu leisten und die als Modellregion praktisch erproben wollen, mit welchen Lösungen dies gelingen kann.
Förderfähig sind projektspezifische Ausgaben der Zuwendungsempfangenden, d. h. Ausgaben, die erst
und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. Dazu gehören Personalausgaben (ausgenommen sind Kosten für Stammpersonal), Sach- und Reisekosten sowie Leistungen Dritter. Die Weiterleitung
von Zuwendungsanteilen an Mitwirkende der Kooperationspartnerschaft ist über Weiterleitungsverträge
zu bewerkstelligen.
Der Förderzeitraum beginnt im 2.Quartal 2024. Ein Abschluss der geförderten Projekte ist für das 1. Quartal 2026 anzustreben. Eine längere
Laufzeit (max. drei Jahre) ist in begründeten Fällen möglich.
Für die Teilnahme als Modellregion ist eine bundesseitige Zuwendung auf Ausgabenbasis in Höhe von ca. 200.000 Euro pro Region
über einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren vorgesehen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung mit einer
Förderquote von bis zu 90 % gewährt. Es wird erwartet, dass die Modellregionen einen Eigenanteil von
mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in das Projekt einbringen. Zur Deckung des Eigenanteils können auch Drittmittel sowie Personalausgaben für vorhandenes Personal (Stammpersonal) eingesetzt werden
Katrin Wilbert
Gefördert durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen