Modellvorhaben der Raumordnung (MORO)

Auf angespannten Wohnungsmärkten wachsender Städte und Regionen bleibt der Wohnungsneubau weiterhin deutlich hinter der Nachfrage zurück. Um die anhaltende Wohnungskrise zu überwinden, müssen erheblich mehr Wohnungen gebaut und insbesondere das bezahlbare Wohnungsangebot deutlich verbessert werden. Das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400 Tsd. neue Wohnungen und davon allein 100 Tsd. Sozialwohnungen zu bauen, richtet sich vor allem an die Stadtregionen mit angespannten Wohnungsmärkten. Auf angespannten Wohnungsmärkten ist aber nicht nur eine Ausweitung des Angebotes bezahlbarer Wohnungen dringlich. Der Wohnungsbedarf aller Bevölkerungsgruppen und Haushaltstypen muss hier verstärkt in den Blick der räumlichen Planung genommen werden, denn es fehlt vielfach an den nötigen Bauflächen. Flankierend zur Innenentwicklung bedarf es daher immer noch einer Ausweitung des Wohnbaulandangebots im Außenbereich. Obwohl interkommunale Kooperation als eine wichtige Handlungsoption für die Überwindung der Wohnungskrise gilt, ist noch nicht ausreichend erforscht, wie Städte und Gemeinden ihre Zusammenarbeit gestalten können, um gemeinsam Wege aus der Wohnungsnot zu finden und umzusetzen. Hier knüpft das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) an. Gesucht werden interkommunale Kooperationsverbünde – möglichst in Stadtregionen mit angespannten Wohnungsmärkten –, die sich das Ziel gesetzt haben, durch ihre Zusammenarbeit einen Beitrag zur Bewältigung der Wohnungskrise zu leisten und die als Modellregion praktisch erproben wollen, mit welchen Lösungen dies gelingen kann.


Besonderheiten dieser Förderung

  • Die Einsendung der Interessenbekundungen ist bis zum 11. Dezember 2023 per E-Mail möglich.
  • Auswahl von vier Modellregionen
  • Die Auswahl der Modellvorhaben erfolgt in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind projektspezifische Ausgaben der Zuwendungsempfangenden, d. h. Ausgaben, die erst und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. Dazu gehören Personalausgaben (ausgenommen sind Kosten für Stammpersonal), Sach- und Reisekosten sowie Leistungen Dritter. Die Weiterleitung von Zuwendungsanteilen an Mitwirkende der Kooperationspartnerschaft ist über Weiterleitungsverträge zu bewerkstelligen.

Wer kann gefördert werden?

  • interkommunale Kooperationsverbünde
  • Träger der Landesplanung und
  • Träger der Regionalplanung

Wann kann die Förderung erfolgen?

Der Förderzeitraum beginnt im 2.Quartal 2024. Ein Abschluss der geförderten Projekte ist für das 1. Quartal 2026 anzustreben. Eine längere Laufzeit (max. drei Jahre) ist in begründeten Fällen möglich.

Wie ist der finanzielle Umfang der Förderung?

Für die Teilnahme als Modellregion ist eine bundesseitige Zuwendung auf Ausgabenbasis in Höhe von ca. 200.000 Euro pro Region über einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren vorgesehen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 90 % gewährt. Es wird erwartet, dass die Modellregionen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in das Projekt einbringen. Zur Deckung des Eigenanteils können auch Drittmittel sowie Personalausgaben für vorhandenes Personal (Stammpersonal) eingesetzt werden

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihre Ansprechpartner

empirica ag

Gefördert durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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