Mirkoförderprogramm
EHRENAMT GEWINNEN.ENGAGEMENT BINDEN.ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN.

Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind. Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) daher Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung. 

Mitkroförderprogramm

Besonderheiten dieser Förderung

  • Bewerbungen sind fortlaufend möglich.

Für das Jahr 2024 können seit dem 15. November 2023 wieder fortlaufend Anträge gestellt werden.

  • Organisationen die im laufenden Kalenderjahr bereits eine Förderung im Rahmen des Programms "Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken." erhalten haben, können keine weitere Förderung erhalten.

Aufgrund der Haushaltssperre des Bundes dürfen derzeit keine Förderanträge bewilligt werden. Einreichungen sind jedoch weiterhin möglich. Die Bearbeitung und Bewilligung erfolgt jedoch erst nach Ende der Haushaltssperre bzw. der haushaltslosen Zeit!!

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer kann gefördert werden?

  • juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.

Wichtig ist, dass die Organisation auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet. Die Organisation muss aus einer strukturschwachen oder ländlichen Region kommen oder mit den geförderten Maßnahmen vor allem Engagierte in strukturschwachen oder ländlichen Räumen unterstützen.

Was sind strukturschwache oder ländliche Regionen?

Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” gelten solche Regionen als ländlich, die nach der Definition des Thünen-Instituts für ländliche Räume als “eher ländlich” oder “sehr ländlich” eingestuft sind. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind. Ob Ihr Gebiet zu den strukturschwachen oder ländlichen Regionen gehört können Sie mit der Postleitzahl prüfen.

Wie lange ist die Bewerbung möglich?

Die Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden können, erhalten einen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides kann das Projekt beginnen, muss aber in jedem Fall bis 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Projekte werden mit maximal 2.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind.

Was kann gefördert werden?

Im Rahmen des Förderprogramms können

  • Sachausgaben (etwa Anschaffungen, Ehrenamtspauschalen, Veranstaltungskosten wie z. B. Mieten und Verpflegungskosten, Reisekosten, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt) sowie 
  • Honorarausgaben (z. B. für Moderationen, Beratungen) gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind.

Honorarausgaben sind alle Ausgaben, bei denen die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet wird.

Was kann nicht gefördert werden?

Ausgaben für fest angestelltes Personal sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Gefördert durch

Logo DSEE

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