Häufig machen auch kleinere Förderbeträge einen großen Unterschied: Sie tragen dazu bei, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind. Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) daher Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
Für das Jahr 2024 können seit dem 15. November 2023 wieder fortlaufend Anträge gestellt werden.
Aufgrund der Haushaltssperre des Bundes dürfen derzeit keine Förderanträge bewilligt werden. Einreichungen sind jedoch weiterhin möglich. Die Bearbeitung und Bewilligung erfolgt jedoch erst nach Ende der Haushaltssperre bzw. der haushaltslosen Zeit!!
Wichtig ist, dass die Organisation auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet. Die Organisation muss aus einer strukturschwachen oder ländlichen Region kommen oder mit den geförderten Maßnahmen vor allem Engagierte in strukturschwachen oder ländlichen Räumen unterstützen.
Im Rahmen des Förderprogramms „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.” gelten solche Regionen als ländlich, die nach der Definition des Thünen-Instituts für ländliche Räume als “eher ländlich” oder “sehr ländlich” eingestuft sind. Als strukturschwach werden Regionen anerkannt, die im Rahmen der Förderregionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Fördergebiete ausgewiesen sind. Ob Ihr Gebiet zu den strukturschwachen oder ländlichen Regionen gehört können Sie mit der Postleitzahl prüfen.
Die Bewerbungen sind fortlaufend möglich. Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden können, erhalten einen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides kann das Projekt beginnen, muss aber in jedem Fall bis 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein.
Projekte werden mit maximal 2.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Förderfähige Gesamtausgaben sind alle Ausgaben, die für die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind.
Im Rahmen des Förderprogramms können
Honorarausgaben sind alle Ausgaben, bei denen die erbrachte Leistung zu einem festen Stundensatz bzw. über ein definiertes abgeschlossenes Werk durch externe Dienstleistende abgerechnet wird.
Ausgaben für fest angestelltes Personal sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.