Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen. Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 203o setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen um. Eine Maßnahme daraus ist die Stärkung des Radverkehrs als klimafreundliche Mobilitätsform durch die finanzielle Unterstützung integrierter Modellvorhaben.
Ziel des Förderaufrufes ist es, Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch investive regionale Modellprojekte zu realisieren.
Zuwendungsfähig sind in notwendigem Umfang:
- Beschaffung notwendiger Komponenten der Radverkehrsinfrastruktur und deren Installation/Montag durch externe Dritte;
- begleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 (LP 8) gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), maximale Förderung in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben;
- Information der Zielgruppe sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die zuwendungsfähigen Sachausgaben sind auf maximal 30.000 Euro zu beschränken;
- Monitoring zur Bewertung der Projektwirkung;
- Dienstreisen zur Abstimmung mit dem Fördermittelgeber/Verbundpartnern;
- Dienstreisen zur Vernetzung innerhalb der Nationalen Klimaschutzinitiative;
- Sachausgaben zur Koordinierung von Verbundprojekten;
- behördlich angeordnete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Gefördert durch
In Zusammenarbeit mit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH