"HEIMAT.ENGAGIERT" - Neues Pilotförderpogramm für Projekte der Heimatpflege

"Unsere bayerische Heimat ist vielseitig und facettenreich! Heimat ist ein Stück Beständigkeit und Stabilität - Heimat sind Orte und Menschen zu denen man zurückkehren kann - Heimat ist das Gedächtnis von Traditionen und Bräuchen. Unser gemeinsames Ziel ist es, Altbewährtes und Gewohnheiten zu erhalten und diese gleichzeitig zukunftsfähig und nachhaltig an die Veränderungen der Zeit anzupassen. Dafür braucht es das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger", so die Worte von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. 

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat startet in Kooperation mit dem bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. ab sofort das neue Förderprogramm "Heimat.Engagiert". Zunächst als Pilotprojekt werden jährlich bis zu 40 Vorhaben, die der Pflege und Vermittlung von Heimat- und Brauchtumspflege dienen, mit einer Förderung von 2.000 Euro unterstützt.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Bewerbungen sind ganzjährig möglich.
    Stichtage sind jeweils der 31. März und 31. Oktober.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 Euro gewährt.
  • Die Eigenmittel müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
    Beantragte Vorhaben dürfen vor dem jeweiligen Sammeltermin noch nicht abgeschlossen sein.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interesse verfolgen.

Die durch Kommunen bestellten Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger werden der kommunalen Trägerschaft zugeordnet und sind mithin nicht zur Antragsstellung berechtigt.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen. Förderwürdig sind dabei insbesondere z. B.:

  • heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen
  • Veranstaltungen
  • Ausstellungen
  • die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar.
Weitere förderfähige Vorhaben können Sie hier nachlesen.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht gefördert werden insbesondere:

  • Bauvorhaben, einschließlich Sanierung und
  • Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung
  • Bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen

Weitere nicht förderfähige Vorhaben können Sie hier nachlesen.

Wie lange ist die Bewerbung möglich?

Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag/Sammeltermin). Jede Zuwendungsempfängerin und jeder Zuwendungsempfänger darf lediglich einen Antrag pro Sammeltermin einbringen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 Euro gewährt. 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Gefördert durch

Logo Ministerium

In Kooperation mit

dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. 

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