Förderung von Projekten im bayerischen-tschechischen Grenzraum

Der bayerisch-tschechische Grenzraum steht vor vielen strukturellen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Neben dem demografischen Wandel gilt es auch andere wesentliche Aufgaben zu meistern, etwa den Erhalt und Ausbau der grenzüberschreitenden Kultur, die Sicherung der Daseinsvorsorge und damit auch den Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität für die Bevölkerung vor Ort. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, der Ausbau der bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit ist ein zentrales Instrument zur Stärkung des Grenzraums. Besonders das Engagement und innovative Ideen örtlicher Akteure sowie grenzüberschreitende Projekte und Initiativen leisten hier einen bedeutenden Beitrag zum Abbau von Barrieren und zur zukunftsfähigen Entwicklung der Grenzregion. Um die bayerisch-tschechische Grenzregion weiter zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit zu setzen, fördert das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat daher wegweisende, grenzüberschreitende Projekte örtlicher Akteure im ländlichen Raum. 

Besonderheiten dieser Förderung

  • Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Der Basisfördersatz bei erstmaliger Förderung des Projektes im Rahmen der Förderrichtlinie beträgt bis zu 70 % der unter Nr. 5.2 Satz 1 aufgeführten zuwendungsfähigen Ausgaben. 
  • Mehrfachförderungen sind nicht zulässig, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen wurden.
  • Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, die sich positiv auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion auswirken. Maßgeblich für die Gebietskulisse ländlicher Raum sind die Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern oder die durch den Ministerrat beschlossenen geänderten Gebietskulissen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung des Projekts.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz den angegebenen Regierungsbezirken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für eine Förderung nach Nr. 2 ist, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt. Es müssen mindestens zwei Themenfelder (z. B. Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/Verkehr, Daseinsvorsorge oder Ehrenamt) gleichrangig behandelt werden. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Projektjahr, der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu vier Jahre. 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Gefördert durch

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