Zentrales Ziel der Staatsregierung ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Alter, Einkommen und von sozialer Herkunft eine möglichst wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Eine ausreichende wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung ist in Bayern überwiegend gewährleistet. Aufgrund ungünstiger Entwicklungen von infrastrukturellen und soziodemografischen Faktoren kann es insbesondere bei einer Kumulierung besonderer Herausforderungen, wie dem Zusammentreffen einer alternden Bevölkerung mit erhöhtem medizinischen Versorgungsbedarf bei gleichzeitig ebenfalls älter werdender Ärzteschaft sowie ungünstiger Erreichbarkeit und Mobilitätslage, gleichwohl in Einzelfällen zu einem eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung kommen. Für diese Regionen, die häufig einen ländlichen Charakter aufweisen, ist es oftmals schwieriger, ausreichend Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit zu gewinnen, um die Versorgungslage langfristig zu stabilisieren. Als Ergänzung zur gesetzlich normierten Sicherstellungsverpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns können auch Gemeinden einen Beitrag zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen leisten. Der Freistaat Bayern begrüßt diesbezügliches kommunales Engagement und unterstützt Gemeinden im ländlichen Raum dabei, bestmögliche Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in ihren Gemeinden zu schaffen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung:
Die Förderung setzt voraus, dass
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an Art und Umfang der zu fördernden Maßnahme. Die Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben, höchstens jedoch 150 000 Euro.
Sachgebiet K1
-Kommunalförderung-
Prinzregentenstraße 6
97688 Bad Kissingen
Gefördert durch
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit