Förderprogramm von Bürgerbusprojekten

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stellt einen wesentlichen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat dar. Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte können den ÖPNV vor Ort sinnvoll ergänzen und das Fahrtangebot ausweiten. Zur Unterstützung und der Ausweitung dieser lokal organisierten ehrenamtlichen Verkehrsangebote fördert der Freistaat Bayern die Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen, den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und die Organisation der Verkehrsangebote insbesondere in Bürgerbusvereinen. Hiermit kann die Mobilität der Bevölkerung gerade außerhalb der Verdichtungsräume verbessert werden.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Die Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
  • Die Anträge für Förderungen sind gebündelt einmal jährlich bis zum 30. September einzureichen.
  • Grundsätzlich entfällt eine Förderung, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates in Anspruch genommen werden.
  • Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Die Förderung des Freistaates erfasst alle Bereiche des Projektes und ruht auf den drei Säulen:

  • Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen
  • Organisationspauschale zur Unterstützung der Organisation des Vereins
  • Bezuschussung der Kosten für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (ärztliche Untersuchungen, notwendige Unterlagen)

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • eingetragene Vereine, die einen entsprechenden Verkehr durchführen (insbesondere zum Zweck der Verkehrsdurchführung gegründete Bürgerbusvereine oder andere mit der Verkehrsdurchführung befasste Vereine)
  • in Fällen, in denen kein solcher Verein besteht, diejenige Kommune, auf deren Gebiet der Verkehr überwiegend stattfindet, wenn diese entsprechende Ausgaben trägt

Wie lange ist die Einreichungsfrist?

Die Anträge sind gebündelt einmal jährlich bis zum 30. September bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen.

Wie hoch ist der finanzielle Umfang der Förderung?

Die Beschaffung der Fahrzeuge wird mit 50 Prozent und bis 20.000 Euro, bzw. bei barrierefreien Fahrzeugen bis 30.000 Euro bezuschusst.

Die Organisationspauschale beträgt 2.000 Euro pro Jahr.

Die Kosten für die Fahrerlaubnisse werden mit 200 Euro je erforderlicher Fahrerlaubnis bezuschusst.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr

Herr Michael Fritz

0921 604-1614

Gefördert durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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