Förderrichtlinie Landesentwicklung-FöRla
Die Förderungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat von Zukunftsprojekten der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung-FöRLa) sollen der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern in Stadt und Land dienen.
Im Fokus der FöRLa-Förderungen steht die Unterstützung der Eigeninitiative regionaler Akteure zur Entwicklung innovativer, maßgeschneiderter Lösungen für gemeinsame Zukunftsfragen, insbesondere der Herausforderungen des demographischen Wandels. Aber auch für die Etablierung nachhaltiger, von den regionalen Partnern mitgetragener Projekte, können über die Mittel gesichert werden.
Im Einzelnen sollen die Zuwendungen dazu beitragen, die räumliche Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken sowie die Entwicklungschancen der Teilräume durch Kooperation, Vernetzung und interkommunale Zusammenarbeit zu nutzen und zu verbessern.
Vorbereitung und Durchführung neuer, regionaler Projekte in den zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung.
Folgende Zukunftsthemen in fünf Handlungsfeldern kommen in Betracht:
In ganz Bayern
Im Zeitraum von 01.01.2021 – 31.12.2023 für maximal 3 Jahre
Dr. Jochen Vos
Gefördert durch