Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (FöRLa)

Förderrichtlinie Landesentwicklung-FöRla

Die Förderungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat von Zukunftsprojekten der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung-FöRLa) sollen der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern in Stadt und Land dienen.

Im Fokus der FöRLa-Förderungen steht die Unterstützung der Eigeninitiative regionaler Akteure zur Entwicklung innovativer, maßgeschneiderter Lösungen für gemeinsame Zukunftsfragen, insbesondere der Herausforderungen des demographischen Wandels. Aber auch für die Etablierung nachhaltiger, von den regionalen Partnern mitgetragener Projekte, können über die Mittel gesichert werden.

Im Einzelnen sollen die Zuwendungen dazu beitragen, die räumliche Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken sowie die Entwicklungschancen der Teilräume durch Kooperation, Vernetzung und interkommunale Zusammenarbeit zu nutzen und zu verbessern.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Eine Anschlussförderung von weiteren max. 3 Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Eine Weiterentwicklung der gegenwärtigen Projekte aus dem bisherigen FöRReg-Programm ist möglich
  • FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

    Was kann gefördert werden?

    Vorbereitung und Durchführung neuer, regionaler Projekte in den zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung.
    Folgende Zukunftsthemen in fünf Handlungsfeldern kommen in Betracht:

    • Demografischer Wandel (z. B. Konzepte für Daseinsvorsorge und Infrastrukturanpassung, Imagekampagne, Teilhabe am sozialen Umfeld)
    • Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Innovation, Digitalisierung, Tourismus, Internationalisierung, Fachkräfte)
    • Siedlungsentwicklung (z. B. Innenentwicklung, alternative Wohnformen, Mobilität)
    • Regionale Identität (z. B. Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing)
    • Klimawandel (z. B. Regionalisierung der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energie- und Klimaschutzkonzepte, Bildungsmaßnahmen zu Klimafragen).

    Wer kann gefördert werden?

    Rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger regionaler Initiativen

    Wo kann die Förderung stattfinden?

    In ganz Bayern

    Wann kann die Förderung erfolgen?

    Im Zeitraum von 01.01.2021 – 31.12.2023 für maximal 3 Jahre

    Wie ist der finanzielle Umfang der Förderung?

    • Basisfördersatz sind 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Erhöhung um jeweils 10 % bei überwiegend im ländlichen Raum oder landkreisübergreifend wirkenden regionalen Initiativen
    • Erhöhung um 20 % bei Wirkung im Raum mit besonderem Handlungsbedarf
    • Regelfördersatz bis zu 100.000 € pro Projektjahr mit einer Aufstockung um max. 50.000 € bei oben genannten Gründen

    Weiterführende Informationen finden Sie unter:

    Ihr Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24

    Gefördert durch

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