Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Bayerisches Modernisierungsprogramm).
(Hinweis: Das Bayerische Modernisierungsprogramm wird bis Frühjahr 2022 novelliert. Insofern stehen nachfolgende Informationen noch unter dem Vorbehalt von Änderungen)
Förderfähig sind:
Ausblick: Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die die KfW in ihren wohnungswirtschaftlichen Programmen fördern kann, sollen wieder mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm kombiniert werden können.
Bewilligungsstelle
für Oberfranken: Regierung von Oberfranken.
Außerhalb: die jeweiligen Bezirksregierungen bzw. die Landeshauptstadt München
und die Städte Nürnberg und Augsburg.
Diese Stellen geben auch nähere Auskünfte und sind bei
der Antragsstellung behilflich.
Das Programm wird
Anfang 2022 novelliert und fortgesetzt.
Es gibt keine Antragsfristen. Die Förderung ist im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel möglich.
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Förderungvon Modernisierungen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau undVerkehr (bayern.de)
Christoph Reichl
Gefördert durch