Digitale Heimatprojekte und Regionale Identität

Mit den Zuwendungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat sollen die Vorbereitung, Konzeptionierung und Umsetzung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung gefördert werden. 

Heimatprojekte wirken sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dienen insbesondere der Stärkung der regionalen Identität.
Im Einzelnen sollen die Zuwendungen dazu beitragen,

  • Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Verfassung)
  • Ermöglichung digitaler Teilhabe und digitaler Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns
  • Förderung interkommunaler und interregionaler Kooperationen
  • Stärkung der Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum
  • Stärkung der Profilbildung nach innen und außen sowie Erhöhung der Wahrnehmung aller Teilräume
  • Sicherung der Daseinsvorsorge

Die geförderten Projekte müssen mit den Zielen und Grundsätzen der Landesentwicklung zur räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns sowie mit regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen. Sie sollen dazu beitragen, lebenswerte Heimat in allen bayerischen Landesteilen zu erhalten und zu gestalten sowie die Stärkung des Heimatbewusstseins und der Heimatverbundenheit der Bürger zu unterstützen.

Besonderheiten dieser Förderung

Förderung vereint die bisherigen Förderungen nach der Heimat-Digital-Förderrichtlinie und nach den Fördergrundsätzen Regionale Identität.

Nicht förderfähig sind Ausgaben für Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen für das im Projekt tätige Personal, sofern diese nicht unmittelbar dem Projektziel dienen sowie Ausgaben für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für Grunderwerb.


FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Das Finanz- und Heimatministerium unterstützt mit der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie Heimatprojekte, die

  • sich durch einen innovativen Charakter auszeichnen,
  • einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen und
  • einen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung aufweisen

Gefördert werden können Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung des Projektes erforderlich sind:

  • Personalausgaben
  • Fahrt- und Übernachtungsausgaben
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Externe Beratungs- und Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen
  • Investitionen in digitale Güter zu marktüblichen Preisen (zum Beispiel Apps, Websites, andere Online-Angebote)
  • Sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen zu marktüblichen Preisen (zum Beispiel bewegliche Sachen, Werkverträge, Nutzungsüberlassung)

Wer kann gefördert werden?

Gebietskörperschaften regionalen Zuschnitts (Landkreise, Bezirke), kreisfreie Städte, Vereine und Stiftungen.
Darüber hinaus sind weitere Rechtsträger öffentlichen und privaten Rechts antragsberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.

Wo kann die Förderung stattfinden?

In ganz Bayern

Wann kann die Förderung erfolgen?

01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023

Wie ist der finanzielle Umfang der Förderung?

  • Die Zuwendung beträgt maximal 300 000 Euro pro Zuwendungsempfänger.
  • Der Basisfördersatz beträgt 50 %.
    Er erhöht sich jeweils
    a) um 15 Prozentpunkte, sofern sich der räumliche Wirkungskreis des geförderten Projekts mehrheitlich im ländlichen Raum befindet,
    b) um 15 Prozentpunkte, sofern sich der räumliche Wirkungskreis des geförderten Projekts mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet und
    c) um 10 Prozentpunkte, sofern es sich bei dem geförderten Projekt um ein interregionales oder interkommunales Projekt handelt.
  • Die Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Dr. Hellmut Fröhlich

0911 9823-3557
E-Mail schreiben

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