Zuschussprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen"

Der Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt sind zentrale Aufgaben, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Gesunde Ökosysteme sind Voraussetzung für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Naturnah gestaltete Grünflächen, Baume und Parkanlagen können Regenwasser aufnehmen, speichern und insbesondere im Sommer durch Verdunstung und Verschattung für wertvolle Abkühlung sorgen. Gesunde Ökosysteme speichern Kohlenstoff und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Durch gezielte Investitionen in die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt wird somit ein wichtiger Beitrag zum natürlichen Klimaschutz auch im Siedlungsbereich geleistet werden. Im Jahr 2024 konnten bereits Fördermaßnahmen von über 300 Städten und Gemeinden aus allen Bundesländern zugesagt werden. Das Programm wurde ausgeweitet und beinhaltet nun auch die Förderung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen durch Entsiegelung.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Förderanträge können direkt bei der KfW gestellt werden.
  • Der Zuschuss kann als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen in einem 6-Monats-Rhythmus abgerufen werden.
  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
  • Jedoch die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für die selbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Mit dem Zuschuss "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" werden freiwillige Maßnahmen gefördert, mit denen innerörtliche Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet werden, Stadtbäume gepflanzt und Naturoasen geschaffen werden. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten. Die Förderung besteht aus vier Modulen:
- A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
- B. Pflanzung von Bäumen
- C. Schaffung von Naturoasen
- D: Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden:
- kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten (ab Datum der Zuschusszusage) abgeschlossen sein. Es kann einmalig eine Verlängerung um bis zu 24 Monate beantragt werden. Für die Pflege von Neupflanzungen gilt ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten nach Abschluss der Umsetzungsmaßnahmen.

Wie hoch ist die Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt:
- 80 % der förderfähigen Kosten
- 90 % für finanzschwache Kommunen

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

KfW


0800 539 9008
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr

Gefördert durch

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

In Zusammenarbeit mit

KfW

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