Förderprogramm "Ladestationen für Mehrparteienhäuser"

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
    - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
    - kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
    - Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
  • Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
  • Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, darunter zählen beispielsweise Wandladestationen in Verbindung mit der technischen Ausrüstung, aber auch Netzanschlüsse oder notwendige Baumaßnahmen.

Wer ist Antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die
- Wohnungseigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes,
- Eigentümer eines Mehrparteienhauses gemäß Nummer 1.3a oder
- Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden,
sind.
Antragsberechtigt sind ferner Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz.

Wie lange ist die Einreichungsfrist?

Die Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Wie hoch ist der finanzielle Umfang der Förderung?

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wandladestation,
- maximal 1.500 Euro mit Wandladestation oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden - also Laden in zwei Richtungen - unterstützt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Serviceportal Laden im Mehrparteienhaus

030 26364444

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr

Gefördert durch

Bundesministerium für Verkehr

Koordiniert durch

NOW-GmbH.de

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