Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, darunter zählen beispielsweise Wandladestationen in Verbindung mit der technischen Ausrüstung, aber auch Netzanschlüsse oder notwendige Baumaßnahmen.
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die
- Wohnungseigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes,
- Eigentümer eines Mehrparteienhauses gemäß Nummer 1.3a oder
- Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden,
sind.
Antragsberechtigt sind ferner Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz.
Die Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wandladestation,
- maximal 1.500 Euro mit Wandladestation oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden - also Laden in zwei Richtungen - unterstützt.
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr
Gefördert durch
Bundesministerium für Verkehr
Koordiniert durch
NOW-GmbH.de