Fachprogramm "Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)"

Jugendarbeit ist ein wichtiger Baustein der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Sicherstellung des Zugangs und Erwerbs der notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung bis zum Jahre 2030 ist eines der Ziele der Agenda 2030. Die nonformale und informelle Bildung spielt gerade für den Bildungsbereich Jugend eine maßgebliche Rolle. Der Bayerische Jugendring K.d.ö.R. (BJR) in Bayern setzt sich dafür ein, dass junge Menschen Zugang zu BNE haben, dass Multiplikatoren qualifiziert werden und dass Akteure sich vernetzen. Neben den bereits bekannten und bewährten partizipativen Methoden der Jugendarbeit, sollen im Fachprogramm BNE auch BNE-Methoden wie z. B. Zukunftswerkstätten, Planspiele, Open Space, Dilemma-Diskussion und Reflexionen gefördert werden.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Anträge können seit dem 07.04.2025 fortlaufend gestellt werden.
  • Projekte sind mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 möglich


  • Die Dauer der Zweckbindung von aus der Zuwendung beschafften Gegenständen (Nr. 4 ANBest-P) beträgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Haltbarkeitsdauer 10 Jahre. 
  • Aktivitäten, die bereits mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert werden, sind von der Förderung nach diesen Förderinformationen ausgeschlossen.


FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind die im BJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Hierzu zählen auch die Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe. Da diese Teile der Gesamtkörperschaft Bayerischer Jugendring sind, habe diese Regelungen für sie nicht den Rechtscharakter von Förderinformationen, sondern von organisationsinternen Verfahrensregelungen.

Welche Zuwendungsvoraussetzungen sind zu berücksichtigen?

  • Es können nur solche Aktivitäten gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sein denn, dass in den vorzeitigen Vorhabenbeginn durch den BJR ausdrücklich eingewilligt wurde.
  • Dem Antrag liegt ein Konzept zu Grunde, das gemäß Leitfaden zu formulieren ist und Aufschluss über Ziele, Inhalte, Methoden, Ablauf etc. des geplanten Vorhaben gibt.

Eine ausführliche Auflistung finden Sie hier.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Der Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens, höchstens 15.000 Euro in 12 Monaten. Der Zuwendungsempfänger erbringt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus baren Eigenmitteln. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Bayerischer Jugendring

Jan v.u.z. Egloffstein
Referent für Förderwesen und Bildung für nachhaltige Entwicklung

Gefördert durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

in Zusammenarbeit mit dem
Bayerischen Jugendring (BJR)

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