Bewerbung als "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion"

Seit 2014 arbeiten Öko-Modellregionen erfolgreich an der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Bayern. Sie haben sich dabei als Impulsgeber in der Entwicklung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten etabliert. In Zukunft haben jedes Jahr weitere Regionen die Möglichkeit, sich als "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" zu bewerben. Mit einer erfolgreichen Bewerbung bekommen kommunale Verbünde die Chance, eine nachhaltige Entwicklung, den Öko-Landbau und die regionale Vermarktung in der Region voranzubringen. 

Besonderheiten der Förderung

  • Ausgewählte Regionen erhalten für einen Zeitraum von drei Jahren eine Förderung in Form einer Personalstelle oder entsprechender Werkverträge mit externen Dienstleistern (Öko-Modellregionsmanagement). 
  • Zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer kann sich als Öko-Modellregion bewerben?

Kommunen, die als Modell für andere Regionen bzw. Gemeindeverbünde fungieren wollen, schließen sich für die Bewerbung als Öko-Modellregion zusammen. Öko-Modellregionen können aus Gemeinden bestehen, die innerhalb eines Landkreises liegen oder unterschiedlichen Landkreise angehören. Die Verbünde sollen mindestens vier Kommunen umfassen, die Größe eines Landkreises nicht wesentlich überschreiten und ein räumlich zusammenhängendes Gebiet abdecken. Vertragspartner und Fördermittelempfänger sind Kommunen oder vorrangig kommunal getragene Institutionen (z. B. Verein, Zweckverband).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bewerbung erfüllt sein?

  • Vorliegen der Gemeinde- bzw. Kreistagsbeschlüsse der beteiligten Kommunen
  • Eingruppierung des Öko-Modellregionsmanagements mindesten in die Entgeltgruppe 11 (TV-L oder TVÖD)
  • Besetzung des Öko-Modellregionsmanagements mit dem Äquivalent von mindestens einer Vollzeitstelle (eine Aufteilung der Personalstelle auf mehrere Personen und Verträge mit externen Dienstleistern ist möglich)
  • Bereits früher als Öko-Modellregion geförderte Gemeinden können sich nochmalig bewerben, wenn sich die Gebietskulisse wesentlich geändert hat (z. B. mindestens 50 % weitere/andere Kommunen)

Welche Förderung erhalten "Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen"?

Die ausgewählten Regionen erhalten für einen Zeitraum von drei Jahren eine Förderung für die Prozessbegleitung in Forma einer Personalstelle oder entsprechender Werkverträge mit externen Dienstleistern (Öko-Modellregionsmanagement). Der Fördersatz beträgt 75 %. Die Förderhöchstgrenze beträgt 75.000,00 € pro Jahr. Darin enthalten ist ein Sachkostenbudget von max. 5 % der Fördersumme.

Besonderheiten

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau (IAB)
Kompetenzzentrum für Ökologischen Landbau
Frau Claudia Heid
Lange Point 12
95354 Freising

08161-8640-4971

E-Mail schreiben

Gefördert durch das

Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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