Weiterbildungsangebote für Beschäftigte und Unternehmen in der Transformation

Über die Förderaktion 17 – REACT-EU „Berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen“ soll die Anpassung von Beschäftigen vorwiegend kleiner und mittlerer Unternehmen in Bayern an den ökologischen und digitalen Wandel unterstützt werden.
Zu den Erwerbstätigen gehören auch Personen in Kurzarbeit.

Besonderheiten dieser Förderung

Unterstützung von Beschäftigen vorwiegend kleiner und mittlerer Unternehmen in Bayern bei der Anpassung an den ökologischen und digitalen Wandel

Als Zuwendungsempfänger kommen nur Bildungsträger in Frage, die ein Paket von mindestens fünf   unterschiedlichen Qualifizierungen oder fünf Durchläufe der gleichen Maßnahme für insgesamt mindestens 45 Teilnehmende anbieten. Diese Vorgaben entfallen bei Kursen ab 120 Unterrichtseinheiten.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

  • Berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen
  • Verbesserung digitaler, nachhaltiger oder „grüner“ beruflicher Kompetenzen
  • Projekte, die einen beruflichen Bezug zur Kompensation pandemiebedingter Nachteile haben
    (z. B. betriebliche Gesundheitsförderung, Organisation von Homeoffice, digitales Lernen)
  • Die Weiterbildungen können alle beruflichen Zweige und Tätigkeiten des Arbeitsmarkts betreffen.
  • Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können als analoge, digitale Veranstaltungen oder hybrid angeboten
    werden.

Wer kann gefördert werden?

Vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen in Bayern.

Zuwendungsempfänger können grundsätzlich alle leistungsfähigen Bildungsanbieter sein.

Wo kann die Förderung stattfinden?

Freistaat Bayern

Wann kann die Förderung erfolgen?

 Die Förderung und die Laufzeit der beantragten Maßnahmen ist bis zum 31.12.2023 (Ende der Bewilligung) möglich.

Wie ist der finanzielle Umfang der Förderung?

Die REACT-EU-Förderung wird in der Regel als Zuwendung ausschließlich aus REACT-EU-Mitteln gewährt.
Ein Eigenanteil wird nicht erhoben.

Für alle Projekte gilt eine prozentuale Kürzung der ESF-Mittel bei Unterschreiten der Anzahl
der förderfähigen Teilnehmenden und/oder deren Teilnehmendenstunden insgesamt (= Pro-
jektstunden aller förderfähigen Teilnehmenden).

Die Kürzung erfolgt in 5%-Schritten (Bei 5% weniger förderfähigen Teilnehmenden kürzt sich die REACT-Förderung um 5%, bei 10% weniger Teilnehmenden um 10% usw.). Diese Regelung gilt, wenn die Anzahl der förderfähigen
Teilnehmenden und/oder der Teilnehmendenstunden 90% unterschreitet.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Bewilligungsstelle Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich über die Software ESF Bavaria 2014 . Zusätzlich ist der unterschriebene Antrag postalisch einzureichen.

Der Link zu ESF Bavaria 2014: https://esf2014p.pass-consulting.com/esf/

Voranfragen zu Projektmöglichkeiten können jederzeit in ESF Bavaria 2014 in der Förderaktion 17 gestellt werden.

Gefördert durch

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