"Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte 2025"

Zur Wiederbelebung und Stärkung der Innenstädte sollen neue Geschäfte und Geschäftsideen für die Innenstädte gewonnen werden. Das Bayerische Wirtschaftsministerium lädt deshalb auch im Jahr 2025 kommunale und privatwirtschaftliche City- und Stadtmarketingorganisationen sowie Zusammenschlüsse gewerblicher Unternehmen dazu ein, sich mit innovativen Konzepten und Projekten für die Förderung zu bewerben.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Die Zuwendungen dieses Förderaufrufs sollen als De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung) erfolgen.
  • Die Bewerbungsphase endet am 30.06.2025
  • Eine Ersatzfinanzierung bestehender Strukturen ist ausgeschlossen.
  • Es kann pro Teilnahmeberechtigten nur eine Bewerbung eingereicht werden. Weiter ist eine Bewerbung auf beide Förderschienen nicht möglich.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Folgende Projekte sollen gefördert werden:
a) Einstellung von zusätzlichem Personal für das Stadtmarketing
Gefördert werden die Gehaltsausgaben von zusätzlich geschaffenen Stellen für zwei Jahre. Durch die Einstellung muss sich der Personalbestand des Stadtmarketings gegenüber dem Durchschnitt der letzten zwei Jahre vor dem Antrag auf Förderung erhöhen und die neuen Stellen müssen für mindestens drei Jahre bestehen und besetzt werden. Fördervoraussetzung ist zudem, dass dargestellt wird, welche Aufgaben durch die neuen Stellen zusätzlich übernommen werden (Förderschiene 1).
b) Projekte zur Verringerung oder Verhinderung von Leerständen
Gefördert werden z. B. Gewinnung von Investoren oder gewerblichen Mietern für die Innenstädte, temporäre Mietzuschüsse, Gründerwettbewerbe, Leerstandsmanagement (auch durch Beauftragung von Dritten), Sicherung der Unternehmensnachfolge. Den Projekten muss ein kohärentes Gesamtkonzept zugrunde liegen (Förderschiene 2).

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden, soweit sie ihren Sitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben und eine Förderung des innerstädtischen Handels zum Ziel haben:

  • Zusammenschlüsse gewerblicher Unternehmen (insb. Handelsunternehmen; sog. Werbegemeinschaften) mit dem Ziel Gemeinschaftsmarketing
  • Privatwirtschaftliche Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen sowie Handels- und Gewerbevereine; eine ggf. bestehende kommunale mehrheitliche Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft oder ein kommunaler beherrschender Einfluss an dem Verein ist zulässig.
  • Ausdrücklich erwünscht ist die Zusammenarbeit mehrerer Teilnahmeberechtigter, z. B. Werbegemeinschaften aus mehreren benachbarten Städten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • - Das Projekt muss einen nachweisbaren Beitrag zu den Zielen dieses Projektaufrufes leisten.
  • - Das Projekt muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • - Das Projekt muss in Bayern durchgeführt werden und auf die Belebung der Innenstädte (insbesondere des innerstädtischen Handels) abzielen.
  • - Die Zusammenarbeit mit weiteren, für sich nicht teilnahmeberechtigten Partnern wie Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden, regionalen Banken und sonstigen Regionalpartnern ist möglich und erwünscht.
  • - Eine Erstfinanzierung bestehender Strukturen ist ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro erfolgen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Projektaufruf.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Gefördert durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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