Zur Wiederbelebung und Stärkung der Innenstädte sollen neue Geschäfte und Geschäftsideen für die Innenstädte gewonnen werden. Das Bayerische Wirtschaftsministerium lädt deshalb auch im Jahr 2025 kommunale und privatwirtschaftliche City- und Stadtmarketingorganisationen sowie Zusammenschlüsse gewerblicher Unternehmen dazu ein, sich mit innovativen Konzepten und Projekten für die Förderung zu bewerben.
Folgende Projekte sollen gefördert werden:
a) Einstellung von zusätzlichem Personal für das Stadtmarketing
Gefördert werden die Gehaltsausgaben von zusätzlich geschaffenen Stellen für zwei Jahre. Durch die Einstellung muss sich der Personalbestand des Stadtmarketings gegenüber dem Durchschnitt der letzten zwei Jahre vor dem Antrag auf Förderung erhöhen und die neuen Stellen müssen für mindestens drei Jahre bestehen und besetzt werden. Fördervoraussetzung ist zudem, dass dargestellt wird, welche Aufgaben durch die neuen Stellen zusätzlich übernommen werden (Förderschiene 1).
b) Projekte zur Verringerung oder Verhinderung von Leerständen
Gefördert werden z. B. Gewinnung von Investoren oder gewerblichen Mietern für die Innenstädte, temporäre Mietzuschüsse, Gründerwettbewerbe, Leerstandsmanagement (auch durch Beauftragung von Dritten), Sicherung der Unternehmensnachfolge. Den Projekten muss ein kohärentes Gesamtkonzept zugrunde liegen (Förderschiene 2).
Gefördert werden, soweit sie ihren Sitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben und eine Förderung des innerstädtischen Handels zum Ziel haben:
Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro erfolgen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Projektaufruf.
Gefördert durch