Wärmepläne liefern die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. Gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation ist es wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen. Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die novellierte Richtlinie zum 1. November 2022 in Kraft setzen. Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31.12.2023.
Finanzschwache Kommunen können eine Vollfinanzierung erhalten.
Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.
Alle Kommunen deutschlandweit.
Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31.12.2023.
Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Erreichbar: Montag bis Freitag von 9 - 15 Uhr
Gefördert durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Unter dem Dach der
Nationalen Klimaschutzinitiative NKI