Impulsförderung zur kommunalen Wärmeplanung

Wärmepläne liefern die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. Gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation ist es wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen. Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die novellierte Richtlinie zum 1. November 2022 in Kraft setzen. Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.

Besonderheiten dieser Förderung

Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31.12.2023.

Finanzschwache Kommunen können eine Vollfinanzierung erhalten.

Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.


FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

  • Die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister.

Wer kann gefördert werden?

Alle Kommunen deutschlandweit.

Wie lange kann die Antragstellung erfolgen?

Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31.12.2023.

Wie ist der finanzielle Umfang der Förderung?

Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz

030 39001-170

Erreichbar: Montag bis Freitag von 9 - 15 Uhr

Gefördert durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Unter dem Dach der

Nationalen Klimaschutzinitiative NKI

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