INITIATIV! - DSEE-Förderprogramm für nicht rechtsfähige Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen

In einer Welt voller großer Herausforderungen ist jedes Engagement von unschätzbarem Wert. Deshalb unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) mit dem Förderprogramm "initiativ!" gemeinwohlorientiere Projekte in nicht rechtsfähigen Initiativen oder nicht gemeinnützigen Organisationen.

Besonderheiten dieser Förderung

  • Es muss kein Eigenanteil eingebracht werden.
  • Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024
  • Es gilt das Verbot der Doppelförderung.
  • Die geförderten Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2024 beendet sein.
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie anerkannte gemeinnützige Organisationen (i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)) sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt.

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer ist für eine Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie anerkannte gemeinnützige Organisationen (i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)) sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind:
- Moderation eines Workshops
- Erstellung von Infomaterial
- Snacks bei einem Aktionstag
- Sach- und Honorarausgaben

Wie hoch ist der finanzielle Umfang der Förderung?

Als Verein in Gründung, Initiative, Arbeitsgruppe oder Bewegung können bis zu 500 Euro beantragt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Anna-Katharina Friedrich

Referentin Engagementförderung

Logo Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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