Mobilität der Zukunft bedeutet weit mehr als reine Fortbewegung. Innovative Technologien verwandeln Fahrzeuge in multifunktionale "Smart Vehicles" mit neuen Möglichkeiten der Nutzung und Wertschöpfung. Gleichzeitig müssen die Mobilitätssysteme gemäß den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Künstliche Intelligenz (KI) und selbstlernende, adaptive Systeme gelten als zentrale Innovationstreiber für die nachhaltige Entwicklung des Mobilitätssektors. Ziel der Förderrichtlinie ist es, mittels KI und durch Entwicklung und Nutzung emmissionsarmer Mobilitätstechnologien regionale Mobilitätssysteme klimafreundlich zu gestalten und so zum Technologietransfer und den Klimazielen der Bundesregierung beizutragen. Auch die Entwicklung neuer Mobilitätssysteme wie autonome Seil- und Hochbahnsysteme und deren Einbindung in bestehende Mobilitätssysteme können Gegenstand der Forschungsvorhaben sein.
Antragsberechtigt
sind:
a. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichten,
b. Kommunen und Landkreise, kommunale Einrichtungen einschließlich öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände), Motropolregionen, Regiopolregionen, kommunale Unternehmen, Verkehrsverbünde sowie Einrichtungen der Länder,
c. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
d. gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Bindend für jeden Forschungsverbund ist die Bearbeitung folgender Themen:
a. Innovative technologische Lösungen für ein klimaneutrales Mobilitätssystem
b. Passfähige Governance-Arrangements für den Umgang mit neue Technologie in Mobilitätssystemen
c. Innovative Transformationspfade für Modellregionen zur Klimaneutralen Mobilität
d. Inter- und transdisziplinäre Forschung sowie KI-gestützte Beteiligungs- und Partizipationsformate
e. Wirkungsevaluation
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Die Zuwendungen für die Forschungsprojekte werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Förderzeitraum setzt sich aus einer ersten Förderphase (Grundlagen, Konzept und Erprobung) im Umfang von bis zu drei Jahren und einer anschließenden zweiten Phase (Umsetzung, Verstetigung und Transfer) im Umfang von bis zu zwei Jahren zusammen.
Die Fördersumme insgesamt sollte pro Verbundprojekt 5 Millionen Euro nicht überschreiten.

DLR-Projektträger
Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit
Abteilung Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
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Gefördert durch:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt